Neubildung einer Gemeinde
Aus Gebietsteilen aneinander grenzender Gemeinden kann durch Landesgesetz eine neue Gemeinde gebildet werden. Da jedes Grundstück zu einer Gemeinde gehören muss, kann eine Neubildung nur aus Gebietsteilen (aneinandergrenzender) Gemeinden erfolgen.
Zur Fortführung der Verwaltung der Gemeinde bis zur Angelobung des neu gewählten Bürgermeisters wird ein Regierungskommissär eingesetzt.
Innerhalb von sechs Monaten ist eine Gemeinderats- und Bürgermeisterwahl auszuschreiben .
Aufteilung einer Gemeinde
Durch Landesgesetz kann auch eine Gemeinde auf zwei oder mehrere angrenzende Gemeinden aufgeteilt werden Die Aufteilung der Gemeinde bewirkt ihren völligen Untergang.
Der Name der durch Neubildung entstandenen Gemeinde wird durch Verordnung der Landesregierung bestimmt.
Wenn die Aufteilung eine Änderung der Anzahl der Gemeinderatsmandate bedingt, ist der Gemeinderat aufzulösen; es erlöschen damit alle Mandate. Es erlischt gleichzeitig auch das Amt des Bürgermeisters, der weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes, der Mitglieder der Ausschüsse, der Ortsvorsteher und der Ortsausschüsse. Daher hat die Landesregierung zur Fortführung der Verwaltung der Gemeinde bis zur Angelobung des neu gewählten Bürgermeisters einen Regierungskommissär einzusetzen.
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